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Hinweis gem. § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) - Zugangseröffnung

Bei allen eingerichteten E-Mail-Adressen der Stadt Ettlingen handelt es sich um keine Zugänge i.S. des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), sondern sind lediglich für Zwecke formloser elektronischer Post eingerichtet. Aus diesem Grunde weist die Stadt Ettlingen ausdrücklich darauf hin, dass es sich im Falle der Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen, wie zum Beispiel Rechtsbehelfe, Widersprüche, Fristen, Anhörungen etc., nicht um Zugänge i.S. des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz handelt. Um eine etwaige Erklärung rechtswirksam werden zu lassen, bedarf es auch weiterhin ausschließlich der schriftlichen Form.

Die Stadt Ettlingen bietet einen Zugang im Sinne des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über die "Virtuelle Poststelle" an. Damit können auch sensible und persönliche Daten verschlüsselt übertragen und diese vor unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.

Soweit die Stadt Ettlingen im Rahmen des Dienstes www.ettlingen.de ausdrücklich die Möglichkeit anbietet, Anträge oder andere rechtserhebliche Erklärungen gegenüber der Stadt auf elektronischem Weg abzugeben, erfolgt die Übermittlung auf eigene Gefahr. Die Stadt Ettlingen kann, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist, die Einsicht der übermittelten Daten/Erklärungen durch unbefugte Dritte und deren Unverfälschtheit derzeit nur über die "Virtuelle Poststelle" gewährleisten.
Bitte greifen Sie bei Angelegenheiten, die besonders vertrauenswürdige Informationen beinhalten, auf die "Virtuelle Poststelle" oder andere Arten der Übermittlung zurück. Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt können nur über die "Virtuelle Poststelle" abgegeben werden, wenn die Stadt hierzu im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet.

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

Die Stadt Ettlingen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Stadt Ettlingen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Stadt Ettlingen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt Ettlingen nicht gestattet.

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Ettlingen

  • Die E-Mail-Kommunikation ist vorerst auf den formlosen Schriftverkehr (ohne Signatur und Verschlüsselung) beschränkt.
  • Die Stadtverwaltung Ettlingen akzeptiert Dateiformate wie in nachfolgender Liste aufgeführt. Um Sicherheitsrisiken auszuschließen werden ausführbare Dateien (z. B. exe-Dateien, selbstextrahierende Zip-Dateien, kennwortgeschützte Zip-Dateien etc.) ausgeschlossen bzw. automatisch geblockt.

    Mögliche Dateiformate:

    - Reine Textdateien (.txt)
    - Microsoft Word XP (.doc)
    - Microsoft Excel XP (.xls)
    - Microsoft Excel XP Dateiexport (.csv)
    - Microsoft XP Austauschformat (.rtf)
    - Bildformate JPG JPEG / GIF / TIF
    - Adobe Acrobat-Dokument V5 (.pdf)
    - Microsoft Powerpoint XP (.ppt)
    - Hypertext (Webseiten) ohne ActiveX und Java-Applets (.html)
    - XML Extensible Markup Language (.xml)
      nach vorheriger Definitionsabsprache
  • Wegen fehlender technischer Infrastruktur für die Handhabung von E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz bietet die Stadt Ettlingen diesen Zugang derzeit noch nicht an.
  • Die Dateigröße ist dabei grundsätzlich auf maximal 15 MB begrenzt.

Datenschutz

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