Auskünfte
Akteneinsicht
Die Möglichkeit zur Akteneinsicht in die Bauakte haben ausschließlich die Grundstückseigentümer. Sollten Sie in Vertretung bzw. im Auftrag des Grundstückseigentümers Einsicht in die Akte wünschen, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Termine können bevorzugt über die Online-Terminvereinbarung oder untenstehende Kontakdaten vereinbart werden.
Für die Akteneinsicht ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 30,30 € zu entrichten.
Denkmalschutz
Eine Auskunft darüber, ob ein Gebäude oder eine Sache den Status eines Kulturdenkmals hat, können die Eigentümer über die untenstehenden Kontaktdaten erfragen. Sollten Sie in Vertretung bzw. im Auftrag des Eigentümers anfragen, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Eine telefonische Auskunft ist gebührenfrei. Für eine schriftliche Auskunft hingegen fällt eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 30,30 € an.
Baulasten
Eine Baulastenauskunft kann erteilt werden, wenn vom Auskunftsersuchenden ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Sie kann über untenstehende Kontaktdaten angefragt werden.
Eine telefonische Auskunft ist gebührenfrei. Für eine schriftliche Auskunft fällt eine Gebühr i.H.v. 30,30 € an. Für eine schrifltiche Auskunft mit Zusendung der entsprechenden Baulasteintragung hingegen fällt eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 60,60 € an.
Altlasten und Bodenschutz
Auskünfte aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster fallen in die Zuständigkeit des Landratsamts Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts.