Ettlinger Verfügungsfonds

Finanzielle Förderung für Innenstadtmaßnahmen

Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) lanciert die Stadt Ettlingen zum 21.03.2024 einen Verfügungsfonds zur Attraktivitätssteigerung ihres Zentrums. Damit können für die nächsten rund eineinhalb Jahre Projekte finanziell gefördert werden, welche die Ettlinger Innenstadt beleben, Leerstände reduzieren und die Aufenthaltsqualität verbessern. Insgesamt 80.000 Euro sollen über den Verfügungsfonds für innenstadtbelebende Maßnahmen ausgegeben werden. Jeweils zur Hälfte in 2024 und 2025. Das Antragsverfahren ist schmal gehalten, sodass der Verfügungsfonds kurzfristig und möglichst unbürokratisch Maßnahmen zur Umsetzung bringen kann und zu 100 Prozent bezuschusst.

Weitere Informationen über den Ettlinger Verfügungsfonds finden Sie in den unten aufgeführten Menüpunkten sowie ausführlich in der Richtlinie (PDF, 557 KB) der Stadt Ettlingen zum Verfügungsfonds. 

Was wird gefördert?

Durch den Verfügungsfonds sollen insbesondere kleinere investive und nicht-investive Maßnahmen mit kurzfristigem Umsetzungszeitraum gefördert werden. Dabei sind Reinigungsmaßnahmen genauso denkbar wie Maßnahmen der Dekoration, Belebung, Begrünung oder Beleuchtung.

  • Baumaßnahmen / Investitionen, z.B. Maßnahmen zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes, der Substanzerhaltung sowie zur energetischen Verbesserung, Aktivitäten zur Mobilisierung leerstehender Gebäude sowie zur Verhinderung und Reduktion von Leerständen als auch Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Ettlinger Innenstadt (z.B. Fassadengestaltung und Beleuchtung),
  • Konzeptentwicklungen / Beratungsleistungen im Hinblick auf Fragen zu Geschäftsmodellen, Existenzgründungen, Nutzungsvielfalt, Technik, Nachhaltigkeit, Umwelt und verkehrlichen Belange sowie digitaler Entwicklung,
  • Kooperative Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, bspw. Pflanzaktionen, Anschaffung, Instandsetzung von bereits vorhandenem oder neuem Stadtmobiliar (z.B. Bänke, Spielgeräte, Warenauslagen, Sonnenschirme, Infotafeln, Radständer, Ladestationen…) bzw. Kunst,
  • Gemeinschaftliche (Marketing-)Aktionen / Veranstaltungen zur integrativen Stärkung des Handels, der Dienstleistungsanbieter und der Beherbergungsbetriebe sowie der Kultur, der Freizeit und des Tourismus und zur allgemeinen Belebung des Projektgebietes (z.B. zielgruppenspezifische Workshops, Kundenbindungskonzepte, Aktionstage, themen- und zielgruppenbezogene öffentliche Ausstellungen, Freizeitangebote, Kulturangebote),
  • Aktivitäten zur Förderung der lokalen Beschäftigung und des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes durch Bildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen oder Begegnungsräume.

Wer kann Anträge stellen?

Förderanträge können von Bürgern, Gruppen, Vereinen, Immobilien-Eigentümern, Unternehmen, Organisationen, Initiativen, Netzwerken sowie in Ausnahmefällen von der Stadt Ettlingen gestellt werden. Antragsberechtigt bzw. potenziell begünstigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche einer der zuvor beschriebenen Interessengruppen zugeordnet werden können.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Die Beantragung erfolgt durch das entsprechende Formular (PDF, 178 KB) der Stadt Ettlingen. Dieses senden Sie vollständig ausgefüllt an citymanagement@ettlingen.de Die Antragsstellung ist für Fördermittel im Jahr 2024 bis zum 01.10.2024 und für Fördermittel im Jahr 2025 bis zum 01.07.2025 möglich. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben, solange Mittel verfügbar sind („Windhundverfahren“).

Ablauf nach Antragstellung

Nach Eingang des Förderantrages wird dieser zunächst durch das Citymanagement auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft sowie auf die Einhaltung der Richtlinien zum Verfügungsfonds. Ist alles vollständig und in Ordnung, werden die Anträge an das Vergabegremium, bestehend aus bis zu fünf Vertretern aus dem Projektteam Zukunft Innenstadt sowie bis zu fünf Vertretern der Stadt Ettlingen, weitergeleitet. Dieses entscheidet kurzfristig mit einfacher Mehrheit über die Bewilligung des Antrags. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Förderantrags erhält der Antragsteller bei einer positiven Entscheidung einen Förderbescheid und kann mit der Maßnahme beginnen. Im Falle der Bewilligung eines gestellten Antrags muss die entsprechende Maßnahme vom Antragssteller binnen zwei Monaten, spätestens jedoch bis zum 31.12.2024 (bis 31.08.2025 für Mittel aus 2025) umgesetzt und die Fördermittel abgerufen werden. 

Welche Projekte sind nicht förderfähig?

  • Bereits begonnene Projekte.
  • Projekte die einzig dem Antragsteller von Nutzen sind und nicht dem Förderzweck dienen.
  • Laufende Betriebs-, Sach- und Personalkosten sind nicht förderfähig.
  • Eine Doppelförderung für eine Maßnahme ist nicht möglich.
  • Der Verfügungsfonds ist kein zusätzlicher Fördertopf für ohnehin öffentlich geförderte Einrichtungen und/oder Maßnahmen.
  • Die Finanzierung des Projektes muss sichergestellt sein, eine Vorfinanzierung ist nicht möglich.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich.

Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Nach Abschluss einer geförderten Maßnahme ist innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch zum 31.12.2024 (31.08.2025 für Mittel aus dem Jahr 2025) ein Mittelabruf mit Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss einen schriftlichen Kurzbericht über den Verlauf und Wirkungsgrad der Maßnahme beinhalten, eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Verwendung der Finanzmittel sowie Vorher-/Nachher-Fotos (inkl. Verwendungsrecht der Fotos). Hierfür sind die Formulare „Mittelabruf und Kostenübersicht“ sowie „Bericht und Bildrechte“ zu nutzen. Diese werden mit dem Zuwendungsbescheid übermittelt. Nach erfolgter Prüfung dieser Unterlagen wird die Förderung ausbezahlt.

Richtlinie, Formulare, Anlagen

In den Richtlinien der Stadt Ettlingen zum Verfügungsfonds erhalten Sie alle Informationen und Hintergründe über den Ettlinger Verfügungsfonds. Ihr Antragsformular oder noch offen gebliebene Fragen richten Sie an das Ettlinger Citymanagement unter citymanagement@ettlingen.de.

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