Ortsteile - Sitzungen

Im Rahmen der Gebietsreform entstand in den Jahren 1972 bis 1974 durch den Zusammenschluss der Kernstadt mit den ehemals selbständigen Gemeinden Spessart, Ettlingenweier, Bruchhausen, Oberweier, Schluttenbach und Schöllbronn die neugebildete Stadt Ettlingen. Die damaligen Vereinbarungen regelten unter anderem, dass die Ortschaftsverfassung (§§ 67 ff. Gemeindeordnung) in den neuen Stadtteilen eingeführt und Ortschaftsräte gebildet wurden.

Bei den Kommunalwahlen werden seitdem parallel zum Gemeinderat sechs Ortschaftsräte gewählt, deren Amtszeit ebenfalls fünf Jahre beträgt. Die sechs Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher führen den Vorsitz und sind Mitglied der Gremien bestehend aus ehrenamtlichen Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten. Die Anzahl der Mitglieder ist in der Hauptsatzung (PDF, 239 KB) der Stadt Ettlingen geregelt. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die im jeweiligen Ortsteil wohnen.

Der Ortschaftsrat hat die Aufgabe die örtliche Verwaltung zu beraten (§ 70 Gemeindeordnung). Zudem besteht, soweit die Ortschaft betroffen ist, ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten und ein Recht auf Anhörung bei allen wichtigen Angelegenheiten. Der Ablauf der Ortschaftsratssitzungen richtet sich nach den Regelungen des Sitzungsablaufs für den Gemeinderats (§ 72 Gemeindeordnung). Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Zusätzlich sind die Protokolle der öffentlichen Sitzungen ab dem Jahr 2020 über das Bürgerinfoportal einsehbar.