Bebauungsplanung

Ein Bebauungsplan ist in der Regel aus dem Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe entwickelt und setzt als so genannter verbindlicher Bauleitplan insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest. Er ist die zweite Stufe der Bauleitplanung.
So lässt sich aus einem Bebauungsplan ablesen, welche Art der Nutzung, welche Anzahl von Geschossen und welche Bebauungsdichte auf einzelnen Grundstücken zulässig sind. Dabei kann der Detaillierungsgrad der Festsetzungen im Bebauungsplan eher grob (einfacher Bebauungsplan) oder auch sehr konkret (qualifizierter Bebauungsplan) sein, je nach den einzelnen städtischen Planungszielen der Stadt Ettlingen und den städtebaulichen Problemen, die zu lösen sind. 

Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von einer Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren.