Oberbürgermeister/-in - Wahlen

Die letzte Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister fand im Jahr 2019 statt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Die/Der Oberbürgermeister/in wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Häfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Grundsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los. In Ettlingen wurde eine evtl. Nachwahl auf den 14. August 2011 festgelegt. Bei der Nachwahl können auch Kandidaten antreten, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Ebenso können Bewerber/innen, die bei der ursprünglichen Wahl kandidiert haben, ihre Kandidatur für die Neuwahl zurückziehen.

Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Alternativ zu den aufgeführten Kandidaten kann in einer freien Zeile auf dem Stimmzettel eine wählbare Person eingetragen werden.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vor Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen der Gemeinde. Das Bürgerrecht besitzen alle Deutschen im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ettlingen ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung innehaben. Ausgeschlossen sind jedoch Bürger/innen, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ihr Wahlrecht verloren haben. Wer das Bürgerrecht in der Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht, ist mit der Rückkehr Bürger/in.

Nachfolgend finden Sie das Ergebnis der letzten Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister in Ettlingen.

Wahlergebnisse der Oberbürgermeister/-in - Wahlen

Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 21.07.2019

Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl 2011 (HTML, 7 KB)

Oberbürgermeister/-in Wahl 2003

Weiterführende Links:

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