Leistungen

Rückschnitt beantragen

Hinweis aus der Bevölkerung über notwendigen Rückschnitt auf öffentlicher Grünanlage bzw. von privatem Grundstück in den öffentlichen Raum wachsenden Pflanzen

Zuständige Stelle

Stadtbauamt (bei öffentlichen Grünanlagen die Garten- und Friedhofsabteilung, bei in den öffentlichen Raum wachsenden Pflanzen von einem Privatgrundstück die Tiefbauabteilung)

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Soll der Rückschnitt auf öffentlichem Grün erfolgen, wird die Meldung von der Garten- und Friedhofsabteilung überprüft und ggf. das Weitere veranlasst. Wächst das Grün von einem Privatgrundstück in den öffentlichen Bereich, so überprüft die Tiefbauabteilung die Meldung und leitet die nächsten Schritte in die Wege.

Erforderliche Unterlagen

Es sind in beiden Fällen keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine möglichst genaue Benennung des Ortes hilfreich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Freigabevermerk

Stadt Ettlingen 08.11.2013