Rückschnitt beantragen
Hinweis aus der Bevölkerung über notwendigen Rückschnitt auf öffentlicher Grünanlage bzw. von privatem Grundstück in den öffentlichen Raum wachsenden Pflanzen
Zuständige Stelle
Stadtbauamt (bei öffentlichen Grünanlagen die Garten- und Friedhofsabteilung, bei in den öffentlichen Raum wachsenden Pflanzen von einem Privatgrundstück die Tiefbauabteilung)
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Soll der Rückschnitt auf öffentlichem Grün erfolgen, wird die Meldung von der Garten- und Friedhofsabteilung überprüft und ggf. das Weitere veranlasst. Wächst das Grün von einem Privatgrundstück in den öffentlichen Bereich, so überprüft die Tiefbauabteilung die Meldung und leitet die nächsten Schritte in die Wege.
Erforderliche Unterlagen
Es sind in beiden Fällen keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine möglichst genaue Benennung des Ortes hilfreich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Freigabevermerk
Stadt Ettlingen 08.11.2013