Förderprogramm zur Sanierung von Trockenmauern am Robberg
Antragsformulare für das Förderjahr 2024 sind hier erhältlich
Anträge sind bis zum 15. März 2024 zu stellen
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2017 hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung der Sanierung von Trockenmauern am Robberg beschlossen. Damit können private Grundstücksbesitzer innerhalb des Biotops nach § 33 NatSchG "Trockenmauern im Gewann Watthalden" einen städtischen Zuschuss zur Sanierung ihrer Mauern erhalten. Die städtischen Zuschussbeträge sollen über das Ökokonto finanziert werden.
Der Robberg als kulturhistorisches Zeugnis und mit einer hohen ökologischen Wertigkeit
Die nicht verfugten, alten Trockenmauern am Robberg sind ideale Lebensräume für seltene Fels- und Mauerfarne sowie Zaun- und Mauereidechsen. Aufgrund der hier vorkommenden, nach dem Naturschutzrecht besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, erhielt der Robberg in seiner Gesamtheit von ca. 25 ha im Jahr 1997 den Status eines gesetzlich geschützten Biotopes nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. § 33 des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg (Biotop Nr. 1-7016-215-0182 „Trockenmauern im Gewann Watthalden“). Wegen seiner einmaligen Vielzahl von Buntsandstein-Trockenmauern und dem Vorkommen sehr seltener und gefährdeter Arten ist das Biotop auch von regionaler Bedeutung. Schon früher im Jahr 1962 wurde das Gebiet zudem zum Landschaftsschutzgebiet „Watthalden“ erklärt.
Die früheren Weinbergterrassen wurden schon vor geraumer Zeit in Gartengrundstücke umgewandelt. Die in den vergangenen Jahrzehnten aufgetretenen Entwicklungen, Nutzungsänderung zu Freizeitzwecken oder Nutzungsaufgabe, gefährden jedoch den Fortbestand der kulturhistorisch und naturschutzfachlich wertvollen Trockenmauern und die auf ihre Strukturen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten.
Ein im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Kartierung und Beurteilung der Standfestigkeit der Trockenmauern an den drei Erschließungswegen erbrachte den Nachweis von drei Pflanzenarten der roten Liste Baden-Württembergs: der gefährdete Schwarze Streifenfarn (Asplenium adiantum-nigrum) und der Nordische Streifenfarn (Asplenium septentrionale) der Vorwarnliste sind im Untersuchungsgebiet durch den Verfall und das Überwachsen der Trockenmauern stark gefährdet. Der in Baden-Württemberg ebenfalls gefährdete Milzfarn (Ceterach officinarum) weist dagegen am Robberg eine gesunde Population auf.
Die faunistischen Erhebungen erbrachten Hinweise bzw. Nachweise von streng geschützten Zauneidechsen (Lacerta agilis), Mauereidechsen (Podarcis muralis) und der Schlingnatter (Coronella austriaca). Um deren Lebensstätten wieder herzustellen bzw. zu erhalten sieht das vorliegende Gutachten an über 100 Grundstücken Pflegemaßnahmen an der Vegetation als dringlichste Notwendigkeit an. Hier sind Efeu, Brombeeren und aufkommende Sträucher und Bäume von den Eigentümern zurückzuschneiden bzw. zu beseitigen. Insbesondere bei brach gefallenen Grundstücken sind die ehemals hinter den Mauern gepflanzten Zaunhecken aus z. B Hainbuchen, Fichten oder Liguster zu entfernen, da sie die Mauer beschatten und einen zunehmenden Wurzeldruck ausüben, der diese auf Dauer zerstören kann.
Sanierungsbedürftigkeit der Trockenmauern
Das Gutachten weist ca. 215 lfm stark geschädigte und dringend zu sanierende Mauern an den Fahrwegen auf. Es sind insgesamt 21 Hangstützmauern, bei denen in Folge Alterung sowie Hang- und Wurzeldruck eine Einsturzgefahr besteht. Die Mauern besitzen unterschiedliche Höhen, zwischen 0,80 und 2,40 Meter, womit sich eine Gesamtsanierungsfläche von ca. 290 m² ergibt. Aus Gründen des öffentlichen Interesses, d.h. der Sicherung der Verkehrswege und der Lage an den öffentlichen Spazierwegen, sollen sie mit dem erhöhtem Fördersatz von 70 % der Gesamtkosten gefördert werden (s. Nr. 2.1 der Richtlinien).
Alle übrigen, sowie die innerhalb von Grundstücken befindlichen Mauern, sollen zur Sanierung einen Zuschuss von 70 % für das Steinmaterial, inkl. dem Transport zur Baustelle, und einen Pauschalzuschuss in Höhe von 100,- €/m² Ansichtsfläche erhalten. Der jeweilige Anteil der städtischen Förderung soll auf das Ökokonto der Stadt Ettlingen angerechnet werden oder einem Eingriffsvorhaben direkt zugeordnet werden.
Die Richtlinien HA-B36 (PDF, 296 KB) können hier heruntergeladen werden, das Antragsformular (PDF, 126 KB) ist hier erhältlich. Anträge für das Förderjahr 2023 sind bis zum 15. März 2024 zu stellen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Umweltkoordinator der Stadt Ettlingen. Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare sind schriftlich, per Fax an 07243 101-854 oder per E-Mail an umwelt@ettlingen.de einzureichen.