Qualifizierter Mietspiegel
Die Große Kreisstadt Ettlingen hat erstmals 2021 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt und im Jahr 2023 wurde dieser fortgeschrieben. Alle vier Jahre muss ein Mietspiegel neu erstellt werden, damit der Status „qualifiziert“ bestehen bleibt. Die Stadt Ettlingen hat mit der Neuerstellung das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg beauftragt, welches nach anerkannten statistischen Methoden, die dafür notwendigen Daten erhoben hat. Der Mietspiegel wurde gem. § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Mieterverein Karlsruhe e. V. und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V. als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel Ettlingen 2025 gilt ab dem 01.01.2025.
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit durch Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (=ortsübliche Vergleichsmieten der letzten sechs Jahre, die neu vereinbart oder sich unabhängig der Betriebskosten geändert haben).
Geboten werden dem Anwender Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Mit dem neuen qualifizierten Mietspiegel können viele zusätzliche Infrastrukturdaten zum Standort der Wohnung abgerufen werden. Diese Funktion wird über den elektronischen Mietspiegelrechner zur Verfügung gestellt. Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 150 m².
Weitere Erläuterungen zum Geltungsbereich und zur Anwendung sind der Mietspiegelbroschüre (PDF, 6,3 MB) zu entnehmen.
Hier finden Sie die Dokumentation (PDF, 2,1 MB) zum Mietspiegel.