Qualifizierter Mietspiegel
Die Große Kreisstadt Ettlingen hat erstmals 2021 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, welcher durch ein unabhängiges Institut und nach anerkannten wissenschaftlich Grundsätzen erstellt und per Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2021 anerkannt wurde. Der Mietspiegel wurde gemäß § 558d Abs. 2 BGB auf Grundlage der Entwicklung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) fortgeschrieben. Der qualifizierte Mietspiegel Ettlingen 2023 gilt ab dem 01.03.2023.
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit durch Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (=ortsübliche Vergleichsmieten der letzten sechs Jahre, die neu vereinbart oder sich unabhängig der Betriebskosten geändert haben).
Geboten werden dem Anwender Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Gültig ist der qualifizierte Mietspiegel nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, also dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 140 m².
Die Wohnlage in Ettlingen ist gegliedert in Ettlingen-Stadt ohne Ettlingen-West, Ettlingen-West (das Ettlinger Stadtgebiet westlich der Bahnlinie der Deutschen Bahn) und den Ortsteilen nach Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier sowie den Höhenortsteilen Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart.
Weitere Erläuterungen zum Geltungsbereich und zur Anwendung sind der Mietspiegelbroschüre (PDF, 1,1 MB) zu entnehmen.
Hier finden Sie die Dokumentation (PDF, 150 KB) zum Mietspiegel.