Volksabstimmung

Hier finden Sie das Ergebnis der Volksabstimmung zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" (HTML, 5 KB).

Am 27.11.2011 fand in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung zum Bahnprojekt "Stuttgart 21 (S 21)" statt.
Die Durchführung ähnelte einer Landtagswahl, wobei auf dem Stimmzettel anstelle von Parteien bzw. Kandidaten eine Frage aufgeführt war, die die/der Stimmberechtigte mit "ja" oder "nein" beantworten musste. 

Die Frage lautete: Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausführung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgar 21  (S21-Kündigungsgesetz)" zu?

Weitere Informationen zur Volksabstimmung erhalten Sie unter www.im.baden-wuerttemberg.de.

Stimmberechtigt sind alle Personen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nicht stimmberechtigt sind Deutsche, die im Ausland leben, und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch wenn diese in Baden-Württemberg leben.