Kaufpreissammlung

Allgemeines

Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss für den südlichen Landkreis Karlsruhe ist von jedem Kaufvertrag, der über ein Grundstück in den Städten Ettlingen und Rheinstetten sowie den Gemeinden Karlsbad, Malsch, Marxzell und Waldbronn abgeschlossen wird, eine Abschrift zuzusenden. Diese Daten aus den Kaufverträgen - und weitere wertrelevante Daten zu den veräußerten Immobilien - werden ausgewertet und in anonymisierter Form in einer Datenbank - der Kaufpreissammlung  - vorgehalten.

Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz und den Bestimmungen des § 195 BauGB sowie der GuAVO BW.

Auszug aus der Kaufpreissammlung beantragen

Sie können die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ettlingen beantragen. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Im Antrag enthalten sein müssen Ihre Kontaktdaten, Nachweis zur Begründung des berechigten Interesses sowie prägnante Auswahlkriterien (z.B. Lage, Gebäudeart, Bauweise, Baujahr, Wohnfläche).

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Sie sind Antragsteller(in) und können ein berechtigtes Interesse* glaubhaft machen
  • Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter

* Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Behörden und öffentlichen Stellen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie bei öffentlich bestellten und vereidigten sowie zertifizierten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Immobilien befasst sind. In Einzelfällen kann auch von Rechtsanwälten und Steuerberatern ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Die Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form abgegeben und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt wurden.

Gebühren

Für schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (d. h. ohne örtliche Besichtigung) gemäß § 195 Abs. 3 BauGB und § 13 Gutachterausschussverordnung wird eine Gebühr von 65 € zuzüglich 10 € pro Wert erhoben. Für Porto und Versand berechnen wir zusätzlich 1,50 Euro.
siehe Gebührensatzung ab Seite 6

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