Asyl

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Damit hat das Asylrecht in Deutschland Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Ettlingen steht wie die anderen Städte im Land vor der Herausforderung, Flüchtlinge aufzunehmen. Nachfolgend finden sowohl die ehrenamtlich Tätigen und Interessierten als auch die Neuankömmlingen Informationen, die zum einen Betroffenen helfen sollen, sich besser zurecht zu finden, zum anderen aber auch darüber Aufschluss geben, was bereits getan wird und welche Angebote es für Flüchtlinge und Helfer gibt.