Wichtiger Hinweis zum Kinder- und Familienpass:
Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens kann sich die Bearbeitung des Kinder- und Familienpasses verzögern.
Wer die Gutscheine für die Saisonkarte der Ettlinger Bäder bereits nutzen möchte, kann die Saisonkarte zunächst selbst an den Verkaufsstellen erwerben. Bitte bewahren Sie die Quittung sorgfältig auf.
Die Erstattung erfolgt anschließend über das Ordnungs- und Sozialamt in Höhe des Gutscheinwertes. Hierfür verwenden Sie bitte das Dokument "Abrechnungsbogen" und fügen die Quittung der gekauften Saisonkarte bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kinder- und Familienpass
Der Ettlinger Kinder- und Familienpass beinhaltet Wertgutscheine und ermöglicht Mädchen und Jungen die Nutzung von Angeboten in den Bereichen Freizeit und Bildung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer altersgerechten Entwicklung zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Ettlingen zu vereinfachen.
Voraussetzungen
Den Ettlinger Kinder- und Familienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Pass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben.
Den Ettlinger Kinder- und Familienpass Plus können Familien beantragen, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammen leben, Geschwisterkinder erhalten den normalen Pass.
Familien die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Pass Plus ebenso beantragen. Für den Erhalt des Pass Plus ist der Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis auf oben genannte Leistungen vorzulegen.
Antragsberechtigte Familien können den Pass sowie den Pass Plus im Ordnungs- und Sozialamt oder in den Ortsverwaltungen beantragen. Alternativ können Sie auch das jeweilige Antragsformular nachfolgend herunterladen. Ab dem schulpflichtigen Alter wird ein Foto in Passbildgröße benötigt. Ab 16 Jahren ist ein Schulnachweis vorzulegen.
Bitte beachten
Jugendliche, die sich in einer beruflichen Ausbildung, einem Hochschulstudium, einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) befinden, erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für den Kinder- und Familienpass.
Informationen zum Kinder- und Familienpass
Nachfolgend finden Sie unseren Flyer mit ausführlichen Informationen zum downloaden in verschiedenen Sprachen.
Anträge zum Kinder- und Familienpass
Der Kinder- und Familienpass sowie der Pass Plus sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig und muss jedes Jahr erneut beantragt werden.
Gern können Sie hier den für Sie passenden Antrag herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschreiben.
Anschließend können Sie alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Bescheide, Fotos der Kinder (mit Namen beschriftet), aktuelle Schulbescheinigung (nicht älter als 6 Monate), Schwerbehindertenausweis etc.) per Mail oder per Post zu uns schicken oder in der Schillerstraße 7-9 einwerfen.
Bitte beachten Sie, dass bei Verlängerungsanträgen in jedem Fall die bereits vorhandenen Kinder- und Familienpässe im Original bei uns eingehen müssen.
Um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, reichen Sie bitte nur komplett ausgefüllte Anträge, sowie die erforderlichen und aktuellen Unterlagen bei uns ein.
Kooperationspartner
Die Wertgutscheine können Sie bei verschiedenen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen einlösen, z.B.: Ettlinger Bäder, Volkshochschule, Musikschule, Museum, Stadtbibliothek, Schlossfestspiele etc.
Alle Kooperationspartner finden Sie nachfolgend in der Liste Kooperationspartner.
Ihr Verein ist nicht aufgelistet? Fragen Sie bei Bedarf direkt bei Ihrem Verein nach.
Abrechnung der Wertgutscheine
Wertgutscheine 2026 müssen bis spätestens 15.01.2027 mit dem Ordnungs- und Sozialamt abgerechnet werden. Zu spät eingereichte Gutscheine können nicht mehr verrechnet werden.
Bitte verwenden Sie folgenden Vordruck um die Wertgutscheine direkt mit dem Ordnungs- und Sozialamt (z.B. für die Schwimmbadkarten) abzurechnen. Reichen Sie diesen zusammen mit der Quittung und eventuell bereits ausgestellten Wertgutscheinen ein. Erstattet wird maximal der Wert der Gutscheine.


