Landtagswahlen
Landtagswahl 14. März 2021
Allgemeine Informationen
Die Abgeordneten des Landtags werden in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Wahlgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Der baden-württembergische Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen in 70 Wahlkreisen.
Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Landtagswahl-BW
Was gilt bei Corona?
In den Wahllokalen gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes, mindestens 1,5 Meter Abstand,...). Das Wahlamt bittet darum, im Interesse und zum Schutz aller Beteiligten, diese Schutzmaßnahmen einzuhalten. Gerne können Wähler*innen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitbringen, um Sicherheit zu haben, dass nur sie den Stift verwenden.
Um unnötige Kontakt und ggf. längere Wartezeiten im Wahllokal zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt Briefwahl zu beantragen. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Absatz.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich oder schriftlich beantragt werden. Sie müssen Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 08. Februar 2021.
Die Frist zur Beantragung endet grundsätzlich am Freitag vor dem jeweiligen Wahlabend (12.03.2021) um 18.00 Uhr.
In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder behördlich angewiesener Quarantäne, können Sie den Wahlschein am Wahltag noch bis 15.00 Uhr beim Wahlamt beantragen.
So funktioniert Briefwahl:
- Wichtig ist, dass Sie den Wahlschein unterschreiben.
- Den unterschriebenen Wahlschein legen Sie in den roten Wahlbrief ein.
- Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und geben Sie diesen in den blauen Stimmzettelumschlag.
- Den blauen Stimmzettelumschlag müssen Sie zukleben und in den roten Wahlbrief zu dem unterschriebenen Wahlschein einlegen.
- Dann kleben Sie den roten Wahlbrief ebenfalls zu.
Zur Information über die Vorgehensweise bei der Stimmabgabe der Briefwahl erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zudem ausführliche Erläuterung.
Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere als die auf der Wahlbenachrichtigung bedruckte Wohnanschrift versendet werden, geben Sie die abweichende Versandanschrift einfach in Ihrem Antrag an. Bitte beachten Sie hierbei ggf. längere Versandzeiten.
Persönlicher Briefwahlantrag
Die Briefwahl können zu den allgemeinen Öffnungszeiten (siehe nachfolgend) des Wahlamtes auch persönlich (unter Vorlage eines schriftlichen Antrags) abgeholt werden. An einen anderen als die/den Antragsteller/in dürfen die Briefwahlunterlagen nur persönlich ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Schriftlicher Briefwahlantrag
Folgende schriftliche Möglichkeiten zur Briefwahlbeantragung bestehen:
Per E-Mail
Sie können per E-Mail an wahlamt@ettlingen.de unter Angabe Ihres Familiennamens, Ihres Vornamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Briefwahlunterlagen beantragen. Pro Wahlberechtigtem bedarf es hierfür einer separaten E-Mail.
Per Wahlbenachrichtigung oder Brief
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt an uns zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch formlosen Brief unter Angabe Ihres Familiennamens, Ihres Vornamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch hier gilt, dass es pro Wahlberechtigten eines separaten Antrages bedarf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine telefonische Beantragung möglich ist.
Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt noch am Wahlabend. Die Ergebnisse können am Wahlabend unter www.ettlingen.de abgerufen werden.
Kontaktdaten des Wahlamtes
Bürgerbüro
Schillerstr. 7-9, Erdgeschoss
76275 Ettlingen
Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Montag und Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Am Freitag vor dem jeweiligen Wahltag ist das Wahlamt von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Am Samstag vor dem jeweiligen Wahltag ist das Wahlamt von 9.30 - 12.30 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Andrea Metzger-Adolf und Herr Sebastian Becker, Schillerstr. 7-9, Tel. 07243/101-278 und 07243/101-293, Fax 07243/101-183 oder E-Mail: Wahlamt@ettlingen.de, gerne zur Verfügung.
Landtagswahl 13. März 2016
----- Endgültige Wahlergebnisse Stadt Ettlingen-----
----- Endgültige Wahlergebnisse Wahlkreis 031 Ettlingen -----
Hier finden Sie das Ergebnis der Landtagswahl 2011 (HTML, 8 KB)in Ettlingen.