AUFGABEN
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
Ausgabe der Stimmzettel
Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
Mitarbeit bei der Auszählung zur Ermittlung des Wahlergebnisses
VORAUSSETZUNGEN
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen
müssen selbst wahlberechtigt sein,
müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist,
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, das heißt sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen und
dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen
WANN?
Die Einteilung der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erfolgt in zwei Schichten:
Vormittags: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Nachmittags: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ab 18.00 Uhr: beide Schichten zählen gemeinsam die Stimmzettel aus
VERGÜTUNG
Die Wahlhelfervergütung richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Ettlingen und beträgt 100 Euro.
Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025
Das Wahlamt Ettlingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, welche sich freiwillig für den Wahldienst bei der kommenden Bundestagswahl gemeldet haben.
Erfreulicherweise sind in den letzten Wochen so viele Anmeldungen beim Wahlamt eingegangen, dass die Zahl der Anmeldungen die Zahl der benötigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei weitem übersteigt. Die Wahlhelfereinteilung konnte daher zügig abgeschlossen werden.