Ettlinger Innenstadtfonds

Finanzielle Förderung für Innenstadtmaßnahmen

Das Foto zeigt die Ettlinger Kronenstraße mit Passanten

Nach dem Auslaufen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ endete mit dem letzten Jahr auch die Antragsphase für den Ettlinger Verfügungsfonds. Der Gemeinderat von Ettlingen hat nun am 18. März 2026 der Einführung des neuen Innenstadtfonds zugestimmt. Ziel dieses Fonds ist die Stärkung und Belebung der Ettlinger Innenstadt durch die Förderung von Projekten, die gemeinschaftlichen Nutzen stiften und die Attraktivität der Stadt steigern.

Weitere Informationen über den Ettlinger Innenstadtfonds finden Sie in den unten aufgeführten Menüpunkten sowie ausführlich in der Richtlinie (PDF, 557 KB) der Stadt Ettlingen zum Innenstadtfonds. 

Was wird gefördert?

Durch den Innenstadtfonds sollen insbesondere kleinere investive und nicht-investive Maßnahmen mit kurzfristigem Umsetzungszeitraum gefördert werden. Dabei sind Reinigungsmaßnahmen genauso denkbar wie Maßnahmen der Dekoration, Belebung, Begrünung oder Beleuchtung.

  • Konzeptentwicklungen / Beratungsleistungen im Hinblick auf Fragen zu Geschäftsmodellen, Existenzgründungen, Nutzungsvielfalt, Technik, Nachhaltigkeit, Umwelt und verkehrlichen Belange sowie digitaler Entwicklung,
  • Kooperative Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, bspw. Pflanzaktionen, Anschaffung, Instandsetzung von bereits vorhandenem oder neuem Stadtmobiliar (z.B. Bänke, Spielgeräte, Warenauslagen, Sonnenschirme, Infotafeln, Radständer, Ladestationen…) bzw. Kunst,
  • Gemeinschaftliche (Marketing-)Aktionen / Veranstaltungen zur integrativen Stärkung des Handels, der Dienstleistungsanbieter und der Beherbergungsbetriebe sowie der Kultur, der Freizeit und des Tourismus und zur allgemeinen Belebung der Innenstadt (z.B. zielgruppenspezifische Workshops, Kundenbindungskonzepte, Aktionstage, themen- und zielgruppenbezogene öffentliche Ausstellungen, Freizeitangebote, Kulturangebote),
  • Aktivitäten zur Förderung der lokalen Beschäftigung und des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes durch Bildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen oder Begegnungsräume.

Wer kann Anträge stellen?

Förderanträge können von Bürgern, Gruppen, Vereinen, Immobilien-Eigentümern, Unternehmen, Organisationen, Initiativen, Netzwerken sowie in Ausnahmefällen von der Stadt Ettlingen gestellt werden. Antragsberechtigt bzw. potenziell begünstigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche einer der zuvor beschriebenen Interessengruppen zugeordnet werden können.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Die Beantragung erfolgt durch das entsprechende Formular (PDF, 209 KB) der Stadt Ettlingen. Dieses senden Sie vollständig ausgefüllt an citymanagement@ettlingen.de. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben, solange Mittel verfügbar sind („Windhundverfahren“).

Ablauf nach Antragstellung

Nach Eingang des Förderantrages wird dieser zunächst durch das Citymanagement auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft sowie auf die Einhaltung der Richtlinien zum Innenstadtfonds. Ist alles vollständig und in Ordnung, werden die Anträge an das Vergabegremium, bestehend aus bis zu fünf Vertretern aus dem Projektteam Zukunft Innenstadt sowie bis zu fünf Vertretern der Stadt Ettlingen, weitergeleitet. Dieses entscheidet kurzfristig mit einfacher Mehrheit über die Bewilligung des Antrags. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Förderantrags erhält der Antragsteller bei einer positiven Entscheidung einen Förderbescheid und kann mit der Maßnahme beginnen. Im Falle der Bewilligung eines gestellten Antrags muss die entsprechende Maßnahme vom Antragssteller binnen zwei Monaten umgesetzt und die Fördermittel abgerufen werden. 

Welche Projekte sind nicht förderfähig?

  • Bereits begonnene Projekte.
  • Projekte die außerhalb des Fördergebietes liegen
  • Projekte die einzig dem Antragsteller von Nutzen sind und nicht dem Förderzweck dienen.
  • Projekte welche weder ökologisch noch ökonomisch nachhaltig sind.
  • Laufende Betriebs-, Sach- und Personalkosten sind nicht förderfähig.
  • Eine Doppelförderung für eine Maßnahme ist nicht möglich.
  • Der Innenstadtfonds ist kein zusätzlicher Fördertopf für ohnehin öffentlich geförderte Einrichtungen und/oder Maßnahmen.
  • Die Finanzierung des Projektes muss sichergestellt sein, eine Vorfinanzierung ist nicht möglich.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich.

Beispiele und Ideen

Foto des Lichterhimmels in der Bruchgasse zur Weihnachtszeit
Lichterhimmel Bruchgasse
Foto von Erdbeerkuchen und Getränken mit Erdbeeren beim Erdbeerfest
Erdbeerfest Leopold- und Badener-Tor-Straße
Foto des Brunnens vor dem Rathaus mit Rosenköpfen dekoriert
Rosenbrunnen vor dem Rathaus

Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Nach Abschluss einer geförderten Maßnahme ist innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch zum 30.10.2025 ein Mittelabruf mit Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss einen schriftlichen Kurzbericht über den Verlauf und Wirkungsgrad der Maßnahme beinhalten, eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Verwendung der Finanzmittel sowie Vorher-/Nachher-Fotos (inkl. Verwendungsrecht der Fotos). Hierfür sind die Formulare „Mittelabruf und Kostenübersicht“ sowie „Bericht und Bildrechte“ zu nutzen. Diese werden mit dem Zuwendungsbescheid übermittelt. Nach erfolgter Prüfung dieser Unterlagen wird die Förderung ausbezahlt.

Richtlinie, Formulare, Anlagen

In den Richtlinien der Stadt Ettlingen zum Innenstadtfonds erhalten Sie alle Informationen und Hintergründe über den Ettlinger Innenstadtfonds. Ihr Antragsformular oder noch offen gebliebene Fragen richten Sie an das Ettlinger Citymanagement unter citymanagement@ettlingen.de.

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