Jugendgemeinderatswahl 2025

Kandidaten 2025

Die Kandidaten der diesjährigen Jugendgemeinderatswahl stehen fest:

Wahlzeitraum 17.03. - 28.03.2023

Du kannst vom 17.03. – 28.03.2025 an jeder weiterführenden Schule und bei der Geschäftsstelle Jugendgemeinderat wählen. Jeden Tag wird an einer anderen Schule gewählt. Wann und wo das mobile Wahllokal unterwegs ist, erfährst du in den Wahlwochen.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlzeitraum eine weiterführende Schule in Ettlingen besucht oder eine weiterführende Schule außerhalb von Ettlingen besucht, aber in Ettlingen wohnt.
Außerdem wahlberechtigt sind Jugendliche, die im Wahlzeitraum in Ettlingen wohnen, keine weiterführende Schule mehr besuchen und die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat 6 Stimmen und kann einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben.
Es werden 6 neue Mitglieder für den Jugendgemeinderat gewählt. Als Jugendgemeinderat gewählt, gelten die Kandidaten mit der höchsten Anzahl an Stimmen.

Datenschutzbestimmungen

Hier gelangst Du zu den Datenschutzbestimmungen der Stadt Ettlingen.

Wahlordnung zur Wahl des Jugendgemeinderats

Die Wahlordnung findest du unter "A 23 - Wahlordnung Jugendgemeinderat" im Ortsrecht.