Kanalsanierung und -unterhaltung
Kanalsanierung
Die Kommunen sind nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, ihre Abwasserkanäle in regelmäßigen Abständen inspizieren zu lassen. Die inspizierten Ettlinger Leitungen und Schächte werden durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ausgewertet und der Sanierungsbedarf ermittelt. Entsprechend der vorgenommenen Priorisierung werden Kanalsanierungsmaßnahmen ausgeschrieben.
Geschlossene Kanalsanierungsmaßnahmen
Um die Abwassergebühren möglichst gering zu halten, werden aktuell geschlossene Kanalsanierungsmaßnahmen bevorzugt ausgeschrieben. Die Vorteile dieser geschlossenen Kanalsanierung sind die geringeren Kosten und die kürzere Dauer der Maßnahme. Damit verbunden ist auch eine kürzere Dauer der Lärmbelästigung und der Verkehrsbehinderung. Unter die geschlossenen Maßnahmen fallen alle Maßnahmen, für die kein Graben erstellt werden muss. Hier spricht man auch von Reparaturen und Renovierungen. Selbstverständlich wird auch deren Wirtschaftlichkeit sorgfältig abgewogen.
Offene Kanalsanierungsmaßnahmen
Ist eine geschlossene Kanalsanierung technisch nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich, wird eine Maßnahme als offene Kanalsanierungsmaßnahme ausgeschrieben. Das bedeutet, die Maßnahmen, für die ein Graben ausgebaggert werden muss. Hier spricht man häufig auch von einer Kanalerneuerung.
Offene Kanalsanierungsmaßnahmen werden außerdem häufig bevorzugt, wenn im Rahmen der Prüfung der Straßenoberfläche und/oder der Versorgungsleitungen eine offene Sanierung ansteht. Deswegen spricht sich der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit den Stadtwerken Ettlingen und intern mit dem Stadtbauamt wegen der Straßenoberfläche ab. Selbstverständlich werden sonstige Netzbetreiber auch über anstehende offene Maßnahmen informiert.
Auf nähere Projekte wird hier nicht eingegangen, da die Kanalsanierung ein fortlaufender Prozess ist. Die heute aktuelle Maßnahme ist sozusagen morgen schon wieder veraltet.
Kanalunterhaltung
Eine Dauerbaustelle ist die Kanalunterhaltung. Nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg ist der Betreiber kommunaler Abwasseranlagen verpflichtet, seine Abwasseranlagen in regelmäßigen Abständen zu untersuchen. Das sowie die Beseitigung von spontanen Störungen in den Entwässerungseinrichtungen sind Hauptaufgaben der Mitarbeiter des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beauftragt dazu Unternehmen mit der Kanalinspektion und der Kanalreinigung. Größere Bauwerke werden von den Mitarbeitern selbst kontrolliert und zum Teil auch selbst gewartet.
Resultierend aus diesen Untersuchungen werden Kanalsanierungsunternehmen mit der Instandhaltung, Renovierung oder auch der Erneuerung der städtischen Entwässerungseinrichtungen beauftragt.
Ziel der Kanalunterhaltung ist ein möglichst störungsfreier Ablauf ihres häuslichen Abwassers und auch die Vermeidung des Eintrags von Grundwasser in die Kanäle (Infiltration) und des Austritts von Abwasser (Exfiltration) in das umliegende Erdreich/Grundwasser. Die Infiltration vom Grundwasser führt zu höheren Kosten beim Transport und bei der Klärung des Abwassers. Die Exfiltration führt zur Verunreinigung des Erdreichs bzw. des Grundwassers.