Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Ettlingen ist bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ettlingen.de, sowie auf Mikrowebseiten, die auf derselben Technologie beruhen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen der Vereinbarkeit sind unter Punkt 2 aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden sind nicht oder nur teilweise barrierefrei.
- Einige PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden: Bestehende Broschüren, Flyer und PDF-Dateien sind nur teilweise barrierefrei. Diese werden aber nach und nach barrierefrei umgewandelt. Neu gestaltete Inhalte werden barrierefrei erstellt.
- PDF-Dokumente des Ortsrechts sind nur teilweise barrierefrei.
- Die digitale Ausgabe des Amtsblatts ist nur teilweise barrierefrei. In einigen Fällen fehlen Alternativtexte für Bilder und Grafiken. Auf eine Nachbereitung der bereits veröffentlichten Ausgaben muss aus Ressourcengründen verzichtet werden. Es wird daran gearbeitet, die neuen Ausgaben vollständig barrierefrei zu gestalten.
- Formulare stehen nur teilweise barrierefrei zur Verfügung. In einigen Fällen sind die Formulare nicht direkt ausfüllbar.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.ettlingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Verlinkungen sind in einigen Fällen nicht entsprechend mit einem Linktext versehen.
- Alternativtexte für Bilder sind in einigen Fällen nicht entsprechend formuliert.
- Einige Inhalte sind visuell als Listen aufbereitet, ohne dass sie semantisch als solche ausgezeichnet wären.
- Einige Inhalte sind visuell als Absätze aufbereitet, ohne dass sie semantisch als solche ausgezeichnet wären.
- Der Chatbot Chatlingen (rechts unten) ist nur teilweise barrierefrei. Er ist bisher nur mit der Maus, allerdings nicht mit der Tastatur zu erreichen.
- Die Inhalte unter „Lebenslagen“ und „Dienstleistungen“ werden über Service-BW zur Verfügung gestellt und sind nur teilweise barrierefrei.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache ist noch nicht in der aktuellen Version vorhanden.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
Anfordern von barrierefreien Inhalten
Wenn Sie nicht zugängliche Inhalte, z.B. PDF‐Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte per Mail unter der in Punkt 4 genannten Adresse Kontakt mit uns auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.
Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Februar 2026 neu erstellt und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte unter folgender Adresse Kontakt mit uns auf.
Stadt Ettlingen, Amt für Marketing und Kommunikation, Marktplatz 2, 76275 Ettlingen
E-Mail: marketing@ettlingen.de
Telefon: (0 72 43) 1 01-4 53
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Inhalte unserer Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Punkt 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

