Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden
Im Bürgerbüro kann ein Wohnsitz in Ettlingen als Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie ziehen um.
Verfahrensablauf
Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro bzw. durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann ein Wohnsitz als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Der Zweitwohnsitz muss in Ettlingen sein.
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug.
Erforderliche Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises oder des Passes bzw. der Vollmacht ist erforderlich. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung muss außerdem vorgelegt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Freigabevermerk
Stadt Ettlingen 18.11.2013