Bodenrichtwerte

Definintion

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 BauGB vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen ermittelt werden. Sie beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand - bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
Weiteres zur Erläuterung sowie Hinweise zum Bodenrichtwert können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt werden.

aktuelle Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2023)

Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2023 und früher)

Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) können ab sofort die Bodenrichtwerte, ermittelt zum Jahresbeginn 2023 von den Städten Ettlingen und Rheinstetten sowie den Gemeinden Malsch, Waldbronn, Karlsbad und Marxzell, im Internet abgerufen werden.

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Bodenrichtwerte in BORIS BW

Hierbei gibt es auch die Möglichkeit, sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von BORIS BW.

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 31.12.2020

Historische Bodenrichtwerte bis zum 31.12.2018

Historische Bodenrichtwerte bis zum 31.12.2018

Hier können Sie historische Bodenrichtwerte aller 6 Kommunen abrufen.

Ettlingen

Karlsbad

Malsch

Marxzell

Rheinstetten

Waldbronn

Gebühren

Gebühren

Telefonisch: kostenfrei

schriftlich: Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte (§196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 30,00 € zzgl. 15,00 Euro pro 15 Minuten Zeitaufwand über 30 Minuten.
Die Gebühr für Diagramme oder Tabellen (DIN A4), die die Geschäftsstelle veröffentlicht sowie für Bodenrichtwertkartenauszüge (DIN A4) beträgt jeweils 20,00 Euro.
Jeweils zzgl. 1,50 Euro Portokosten.

Ansprechpartner*innen

Ansprechpartner*innen

Simone Röper
Tel. 07243/101-8380
Simone.roeper@ettlingen.de

Claudia Edel
Tel. 07243/101-8931
Claudia.edel@ettlingen.de

Melanie Lampert
Tel. 07243/101 -8379
melanie.lampert@ettlingen.de

Jürgen Maysack
Tel. 07243/101 -8381
juergen.maysack@ettlingen.de

Nina Stolzenthaler
Tel. 07243/101 -8893
nina.stolzenthaler@ettlingen.de