Förderung von Investitionen der Religionsgemeinschaften
Die Stadt Ettlingen gewährt den Religionsgemeinschaften, die in Baden-Württemberg den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen Zuwendungen für Investitionen zur Erfüllung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14d-Investitionsförderrichtlinien Religionsgemeinschaften" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.
Förderung von Investitionen der Verbände / Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege
Die Stadt Ettlingen gewährt den Verbänden / Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege Zuwendungen für Investitionen zur Erfüllung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14e-Investitionsförderrichtlinien Wohlfahrtspflege" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.
Förderung von Investitionen der Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Ettlingen gewährt Zuwendungen für Investitionen der Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14e-Investitionsförderrichtlinien Wohlfahrtspflege" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.
Förderung der Vereine, der Kultur, des Sports, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Jugend-, der Familien- und der Seniorenförderung
Die Bedeutung der Vereine und der Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Stadt. Für ihre Leistungen ist eine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt und notwendig.
Förderfähig sind - entsprechend den gesetzlichen Grundlagen - die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften, die in Baden-Württemberg den Status einer anerkannten Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen und solche Vereinigungen und Einrichtungen, die nach Satzung und allgemein der Zielsetzung nach soziale Aufgaben wahrnehmen und erfüllen, sowie zur Förderung berechtigte Privatpersonen.
Die Förderung erfolgt auf Antrag im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14d-Investitionsförderrichtlinien Religionsgemeinschaften" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.
Investitionszuschüsse der Stadt Ettlingen für Tagespflegepersonen
Die Stadt Ettlingen gewährt Investitionszuschüsse für Tagespflegepersonen in Ettlingen, die zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren bereitstellen. Alle genaueren Informationen können Sie dem Flyer (PDF, 473 KB) des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. entnehmen.