Zuschüsse für Träger und Vereine

Förderung von Investitionen der Religionsgemeinschaften

der obere Abschnitt einer Kirchenfront mit Kirchenkreuz

Die Stadt Ettlingen gewährt den Religionsgemeinschaften, die in Baden-Württemberg den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen Zuwendungen für Investitionen zur Erfüllung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14d-Investitionsförderrichtlinien Religionsgemeinschaften" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.

Hier erhalten Sie die Anträge und Unterlagen zum Download.

Förderung von Investitionen der Verbände / Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege

Die Stadt Ettlingen gewährt den Verbänden / Institutionen  der Freien Wohlfahrtspflege Zuwendungen für Investitionen zur Erfüllung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14e-Investitionsförderrichtlinien Wohlfahrtspflege" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.

Hier erhalten Sie die Anträge und Unterlagen zum Download.

Förderung von Investitionen der Kindertageseinrichtungen

Die Stadt Ettlingen gewährt Zuwendungen für Investitionen der Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinie. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14e-Investitionsförderrichtlinien Wohlfahrtspflege" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.

Hier erhalten Sie die Anträge und Unterlagen zum Download.

Anträge und Unterlagen zum Downloaden

Förderung der Vereine, der Kultur, des Sports, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Jugend-, der Familien- und der Seniorenförderung

Die Bedeutung der Vereine und der Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Stadt. Für ihre Leistungen ist eine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt und notwendig.

Förderfähig sind - entsprechend den gesetzlichen Grundlagen - die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften, die in Baden-Württemberg den Status einer anerkannten Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen und solche Vereinigungen und Einrichtungen, die nach Satzung und allgemein der Zielsetzung nach soziale Aufgaben wahrnehmen und erfüllen, sowie zur Förderung berechtigte Privatpersonen.

Die Förderung erfolgt auf Antrag im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel. Genauere Informationen können Sie der entsprechenden Richtlinie mit dem Titel "HA-B14d-Investitionsförderrichtlinien Religionsgemeinschaften" entnehmen. Diese finden Sie im Ortsrecht der Stadt Ettlingen.

Anträge und Unterlagen zum Download

Freie Wohlfahrtspflege

Antrag (PDF, 36 KB) nach Ziffer 2.2 - Raumkostenzuschuss

Jugendförderung

Antrag (PDF, 21 KB) nach Ziffer 7.1 - Zuschuss für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Antrag (PDF, 21 KB) nach Ziffer 7.4 - Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten

Familienförderung

Antrag (PDF, 136 KB) nach Ziffer 8.2 - Zuschuss ab Geburt des dritten Kindes

Antrag (PDF, 22 KB) nach Ziffer 8.3 - Zuschuss für Familienerholung

Investitionszuschüsse der Stadt Ettlingen für Tagespflegepersonen

Die Stadt Ettlingen gewährt Investitionszuschüsse für Tagespflegepersonen in Ettlingen, die zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren bereitstellen. Alle genaueren Informationen können Sie dem Flyer (PDF, 473 KB) des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.  entnehmen.

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren unter der Telefonnummer 07243 101-290.