Briefwahl
Stand 06.06.2024: Briefwahlanträge sind online nicht mehr möglich. Sie können Briefwahl nur noch persönlich im Rathaus Albarkaden, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, oder per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de beantragen.
Hinweis für eine zeitgerechte Zustellung der roten und gelben Wahlbriefe:
Die Deutsche Post empfiehlt den Briefwählerinnen- und Wählern die Wahlbriefe spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abzugeben. Bei einer späteren Aufgabe der Wahlbriefe bei der Deutschen Post ist eine zeitgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet!
Wahlbriefe können darüber hinaus am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses am Marktplatz oder im Rathaus Albarkaden eingeworfen werden.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Briefwahl auf einen Blick:
Zustellung der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen werden voraussichtlich ab dem 2. Mai 2024 an die Wählerinnen und Wähler zugestellt. Wer bis zum 13. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch (07243/101-298) oder per E-Mail (wahlamt@ettlingen.de) an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.
Versand der Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens in der Kalenderwoche 20 (ab dem 13.05.2024) beginnen.
Briefwahl für die Europa- und/oder Kommunalwahl beantragen
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache im Wahlamt/Briefwahlbüro der Stadt Ettlingen beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens in der Kalenderwoche 20 (ab dem 13.05.2024) beginnen.
1. Wahlscheinantrag per Internet
Stand: 06.06.2024: Online-Briefwahlanträge sind nicht mehr möglich.
2. Wahlscheinantrag per QR-Code
Stand 06.06.2024: Briefwahlanträge per QR-Code sind nicht mehr möglich.
3. Wahlscheinantrag per E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich die für Sie personalisierten Wahlscheine beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 07.06.2024 um 18 Uhr (spätester Eingangszeitpunkt beim Wahlamt).
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 08.06.2024, von 9 bis 12 Uhr, und am Wahltag, Sonntag, 09.06.2024, von 8 bis 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzugeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07243 101-298; E-Mail: briefwahl@ettlingen.de
Wählen im Wahllokal am Wahltag
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und evtl. Ortschaftsratswahl) werden an alle Wahlberechtigten versandt. Sie werden ausgefüllt mit ins Wahllokal genommen. In jedem Wahlbezirk wird jedoch auch ein Kontingent an Stimmzetteln bereitgehalten, falls Wahlberechtigte die Stimmzettel vergessen oder verloren haben. Die Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen werden zusammen mit dem Stimmzettel für die Europawahl im Wahllokal ausgegeben.
Bei der Europawahl hat der Gesetzgeber auf die Ausgabe von Stimmzettelumschlägen verzichtet. Der Stimmzettel wird lediglich gefaltet in die Wahlurne geworfen.
Der Wahlbezirk zur Stimmabgabe kann dem Wahlbenachrichtigungsschreiben entnommen werden. Außerdem kann im Wahllokal auch mit Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass gewählt werden. Der entsprechende Wahlbezirk kann im Wahlamt erfragt werden.