Bundestagswahl 2025
Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet 2025 statt.
Wie wählt man richtig?
Im folgenden Video der Landeszentralen für politische Bildung gibt es gebündelte Informationen über die Bundestagswahl.
Zum Beispiel wer wahlberechtigt ist, wer genau gewählt wird, wo man seine Stimme abgeben kann, wie man den Stimmzettel ausfüllt und was man ins Wahllokal mitnehmen muss.
Wann wird gewählt?
Wann wird gewählt?
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl für den 21. Deutschen Bundestag statt.
Wer wird gewählt?
Wer wird gewählt?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Wer darf wählen?
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsdeutsche:
Wahlberechtigt sind - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche).
Dies setzt jedoch einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis voraus. Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden Sie weitere Informationen und die entsprechenden Formulare zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Bitte beachten Sie die Frist zur Stellung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Informationsmaterial zum Schutz der Bundestagswahl
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (Stand 28.01.2025)
FAQ_Schutz der Bundestagswahl 2025_barrierefrei (PDF, 285 KB)
Kurzfassung_Zusammen_gegen_Manipulation_Schutz der Bundestagswahl_barrierefrei (PDF, 145 KB)
Handreichung_leichte Sprache_Zusammen gegen Falsch-Informationen_barrierefrei (PDF, 156 KB)
Die Dokumente sind auch in englischer, französischer, arabischer, türkischer und russischer Sprache verfügbar. Diese finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat unter diesem Link.