Mühlenstraße ist jetzt eine Fahrradstraße

Das Ordnungs- und Sozialamt informiert: seit dem 15. August ist die Mühlenstraße im Zuge der Verbesserung der Radwegeführung zur Fahrradstraße umgewidmet. Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, sie ermöglicht komfortables und sicheres Radfahren.
Das Fahrradfahren in Nebenstraßen soll leichter, sicherer und entspannter gemacht werden. Daher gelten besondere Regelungen, auf die das Ordnungs- und Sozialamt gerne hinweisen möchte.

Im Unterschied zum übrigen Straßennetz haben in einer Fahrradstraße Radfahrende Vorrang, sodass auf sie besondere Rücksicht genommen werden muss. Der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Gemeinsames Fahren wird für Radfahrende auch attraktiver, denn das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt.

Die Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen ist lediglich Anliegern gestattet. Anlieger müssen sich bei der Benutzung der Straße mit einem Kraftfahrzeug ebenfalls entsprechend verhalten. Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist vorgesehen. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter einschränken, auf die Radfahrenden Rücksicht nehmen und langsam hinterherfahren, sodass für Radfahrenden eine hohe Verkehrssicherheit geboten wird.

Die Benutzung der Straße mit einem E-Scooter ist gestattet. Für Fußgänger gibt es keine Änderung, da die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehweg bestehen bleibt.

Wie im Straßenverkehr üblich ist, ist eine ständige Rücksichtnahme geboten, damit alle ihr Ziel, sei es mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem PKW, sicher erreichen.