Akute Waldbrand-Gefahr im Landkreis: Allgemeinverfügung verbietet Nutzung von Feuer- und Grillstätten

Abgesperrter Bereich im Wald und Feuerwehrwagen

Wegen der extremen Hitze und der Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Karlsruhe heute, am 16. Juni 2023, eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen, 17. Juni 2023, in Kraft tritt.

Im gesamten Landkreis, so die Begründung, bestehe aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher ist auf die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in sämtlichen Wäldern ab sofort zu verzichten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen. Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind ohnehin nicht gestattet. Die untere Forstbehörde bittet ferner eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden. Weiterführende Informationen zum Waldbrandgefahrenindex in der Region gibt es unter diesem Link.