Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe
Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.
Zuständige Stelle
Zulassungsstelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.
Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.
Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.
Kosten
Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 10.08.2012