Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt
Die Stadt Ettlingen kann Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt veröffentlichen. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten geschieht dies nicht automatisch. Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sollten Sie eine entsprechende Veröffentlichung Ihres Ehrentages im Amtsblatt der Stadt Ettlingen wünschen, bitten wir vorab um Ihre schriftliche Einwilligung über das bereitgestellte Formular. Wurde keine Einwilligung erteilt, wird ab dem 01.01.2025 keine Veröffentlichung im Amtsblatt Ettlingen erfolgen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie wünschen die Veröffentlichung Ihres Alters- und/oder Ehejubiläums im Amtsblatt der Stadt Ettlingen.
Verfahrensablauf
Sobald das Bürgerbüro Ihre schriftliche Einwilligung erhalten hat, leitet dieses Ihren Wunsch zur Veröffentlichung an das Amtsblatt der Stadt Ettlingen weiter.
Fristen
Vorliegen der Einwilligung 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Einwilligung durch das bereitgestellte Formular.
Kosten
Keine
Hinweise
Diese Einwilligung gilt ausschließlich für die Veröffentlichung Ihrer Daten im Amtsblatt der Stadt Ettlingen im Rahmen des von Ihnen angegebenen Alters- bzw. Ehejubiläums und aufgrund Ihrer Einwilligung.
Sofern Sie die Weitergabe Ihrer Alters- bzw. Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nicht möchten, müssen Sie dieser durch eine sog. Übermittlungssperre widersprechen. Der Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten ist digital auf der Homepage der Stadt Ettlingen oder beim Bürgerbüro Ettlingen, Schillerstr. 7-9, Tel.: 07243 101-222, möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ettlingen.de/einwilligung-jubilare-ab
Freigabevermerk
Stadt Ettlingen