Kennzeichen beantragen - bei Verlust roter Kennzeichen
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen (Umkennzeichnung). Das alte Kennzeichen wird daraufhin für 10 Jahre gesperrt, um einem Missbrauch vorzubeugen.
Achtung: Ohne bzw. nur mit einem Kennzeichen darf nicht gefahren werden.
Zuständige Stelle
- für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
- für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie: Bei Diebstahl müssen Sie schnellst möglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vetretung durch eine andere Person zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
- Formulare eidesstattliche Versicherung und Abmeldung Kfz bei Diebstahl
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Freigabevermerk
30.01.2015