Keine automatische Veröffentlichung von Jubilaren mehr im Amtsblatt
In der Vergangenheit wurden Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt regelmäßig veröffentlicht.
Ab dem kommenden Jahr 2025 kann dies, zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, nicht mehr automatisch geschehen!
Deshalb Obacht: ein Abdruck Ihres persönlichen Jubiläums ist ab dem 1.1.2025 nur noch nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung für die Veröffentlichung möglich.
Das entsprechende Formular gibt es auf der Homepage der Stadt Ettlingen unter folgendem Link oder in Papierform im Bürgerbüro, Schillerstr. 7-9 und in allen Ortsverwaltungen.
Bitte beachten Sie, dass dem Bürgerbüro Ettlingen Ihre schriftliche Einwilligung mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Geburtstag bzw. Ehejubiläum vorliegen muss. Nur dann ist eine termingerechte Veröffentlichung im Amtsblatt möglich.
Achtung:
Diese Einwilligung gilt ausschließlich für die Veröffentlichung Ihrer Daten im Amtsblatt der Stadt Ettlingen im Rahmen des Alters- bzw. Ehejubiläums und aufgrund Ihrer Einwilligung. Sofern Sie die Weitergabe Ihrer Alters- bzw. Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nicht möchten, müssen Sie dieser durch eine sog. Übermittlungssperre widersprechen. Der Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten ist digital auf der Homepage über das Formular Übermittlungssperre - Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten (Ausfüllassistent) der Stadt Ettlingen oder beim Bürgerbüro Ettlingen, Schillerstr. 7-9, Tel.: 07243 101-222, möglich.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro Ettlingen, Schillerstr. 7-9, Tel.: 07243 101-222, buergerbuero@ettlingen.de; gerne zur Verfügung.