Finanzielle Hilfen bei Kinderbetreuung
1. Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Jugendamt im Landratsamt Karlsruhe gewährt auf Antrag die Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen.
Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort) betreut, kann der
Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Der Anspruch ist einkommensabhängig und richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag
beziehen, kann das Jugendamt den vollen Teilnahmebeitrag für den Kindergartenbesuch übernehmen.
Es kann den Kostenbeitrag den ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Auskunft erhalten Sie hier:
Landratsamt Karlsruhe, Jugendamt, Telefon: 0721 936-67010
Stadt Ettlingen, Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, 07243/101-250 oder 101/229
Stadt Ettlingen, Ordnungs- und Sozialamt, Telefon: 07243 101-294
Bei der Stadt erhalten Sie auch Anträge; dort können diese auch wieder zur Weiterleitung an das Landratsamt Karlsruhe abgegeben werden.
Wirtschaftliche Jugendhilfe / Landkreis Karlsruhe (landkreis-karlsruhe.de)
2. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT)
Leistungen für Kinder, Jugendliche aus Familien mit Sozialleistungen, zur Teilnahme an Schule und Freizeit:
Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket können beantragt werden:
für Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung,
für mehrtägige Klassenfahrten,
für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
für Schülerbeförderungskosten,
für angemessene Lernförderung,
für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
sowie zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Auskunft erhalten Sie hier:
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Grundsatz und Soziales, Telefon: 0721 936-65650
Stadt Ettlingen, Ordnungs- und Sozialamt, Telefon: 07243 101-294
Stadt Ettlingen, Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, 07243/101-250 oder 101-229.
Bei der Stadt erhalten Sie auch Anträge; dort können diese auch wieder zur Weiterleitung an das Landratsamt Karlsruhe abgegeben werden.
Bildungs.- und Teilhabepaket, Landkreis Karlsruhe
(Informationen, Anträge, Flyer)
3. Zuschüsse Stadt Ettlingen
3a Sozialförderung Kindergarten
Auf Antrag können Familien einkommensabhängig für jedes Kind bis zu 50,00 € monatlich zur Begleichung des Kindergartenbeitrags erhalten,
Online-Antrag Sozialförderung
Infos und Beratung unter: Tel. 07243 101-250
3b Mehrkindförderung Kindergarten
Familien, die zwei Kinder gleichzeitig in einem Ettlinger Kindergarten haben, erhalten einkommensunabhängig eine Befreiung um die Hälfte des Regelbeitrages. Dritt- und nachfolgend geborene Kinder werden auch bei alleinigem Besuch des Kindergartens um den vollen Regelbeitrag befreit.
Infos und Beratung unter: Tel. 07243 101-250
jeweils nach den Wohlfahrtsrichtlinien der Stadt Ettlingen
3c Schulkindbetreuung
Abhängig vom Einkommen gibt es die Möglichkeit der Befreiung oder Ermäßigung beim Betreuungsentgelt der Schulkindbetreuung zu Schul- und Ferienzeiten::
Horte an Schulen
Flexible Nachmittagsbetreuung
Verlässliche Grundschule