Behördenwegweiser

Bitte beachten:
Die Stadtverwaltung ist vom 21.12.2024 - 01.01.2025 geschlossen.

Das Wahlamt hat zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
23.12.: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
27.12.: 9.00 - 12.00 Uhr
30.12.: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Es ist zu diesen Zeiten auch telefonisch erreichbar unter 07243 101-278 oder -262

Die Waffen- und Gaststättenbehörde ist ab dem 15.12.2024 folgendermaßen für Vorsprachen erreichbar:
Montag von 09:00 - 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag von 13:30 - 17:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
www.ettlingen.de/termine

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzamt Ettlingen

Beschreibung

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer 

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt  festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

 

Hausanschrift

Pforzheimer Straße 16
76275 Ettlingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft