Behördenwegweiser
Wir bitten um Beachtung:
Wegen einer Personalversammlung sind alle städtischen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2024, ab 12 Uhr, geschlossen.
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Wegen einer Personalversammlung sind alle städtischen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2024, ab 12 Uhr, geschlossen.
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.