Behördenwegweiser
Bitte beachten:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 04.01.2025 geschlossen.
Die Waffen- und Gaststättenbehörde ist ab dem 15.12.2024 folgendermaßen für Vorsprachen erreichbar:
Montag von 09:00 - 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag von 13:30 - 17:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
www.ettlingen.de/termine
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Grundbucheinsichtsstelle Ettlingen
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Julia Heiser
Gebäude Marktplatz 2
Raum 0.07