Hinweisgebende leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen sowie Hinweisgebende vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien zu schützen und Rechtssicherheit zu geben.
Herr RA Dr. Finger wurde von der Stadt Ettlingen als unabhängiger Dritter damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. In seiner Rolle als Vertrauensanwalt steht Herr RA Dr. Finger den Mitarbeitenden der Stadt Ettlingen bereits seit Jahren zur Korruptionsverhütung als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und verfügt über langjährige Expertise in der Praxis.
Herr RA Dr. Finger unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Ohne die Einwilligung des Hinweisgebenden darf die Identität nicht offenbart werden; auch nicht gegenüber Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Das oberste Prinzip der angegebenen Meldestelle ist der Schutz des Hinweisgebenden. Es gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Die personenbezogenen Daten des Hinweisgebenden werden nach den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO) verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Für weitere Informationen wird auf die „Whistleblower-Richtlinie“, Richtlinie (EU) 2019/1937 sowie auf das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 140) verwiesen.