Behördenwegweiser
Wir bitten um Beachtung:
Wegen einer Personalversammlung sind alle städtischen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2024, ab 12 Uhr, geschlossen.
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Wegen einer Personalversammlung sind alle städtischen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2024, ab 12 Uhr, geschlossen.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:
Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.