Behördenwegweiser

Wir bitten um Beachtung:

Wegen einer Personalversammlung sind alle städtischen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2024, ab 12 Uhr, geschlossen.

Die Waffenbehörde und die Gaststättenbehörde sind am Donnerstag, 21.11.2024 geschlossen.
Unterlagen können in den Briefkasten des Ordnungs- und Sozialamtes eingeworfen oder bei der Zentrale im Bürgerbüro zu den dortigen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Dringende Angelegenheiten können per Mail an ordnungsamt@ettlingen.de / waffenbehoerde@ettlingen.de oder telefonisch an die Zentrale (07243 101-222) mitgeteilt werden. 

Behördenwegweiser

Whistleblowing / Hinweisgeberschutzgesetz

Beschreibung

Das Europäische Parlament hat die EU-Whistleblower-Richtlinie erlassen, um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besser zu schützen. Dieses Hinweisgeberschutzgesetz gilt nicht nur für Unternehmen, es gilt auch für den öffentlichen Dienst.

Die aktiven wie auch die ehemaligen städtischen Beschäftigten, die eine Meldung von Verstößen oder Missständen bei einer eigens eingerichteten Meldestelle machen, sind durch diese Richtlinie vor Maßnahmen oder Repressalien geschützt, die ihnen ohne dieses Gesetz gegebenenfalls drohen könnten.

Wichtigster Punkt ist die Einrichtung einer Meldestelle, an die sich die Beschäftigten der Stadt, wie auch die ehemaligen Mitarbeiter der Verwaltung wenden können. Der Hinweis kann anonym erfolgen, sei es in schriftlicher Form oder über das Telefon oder eine andere Sprachübermittlung. Mit der Aufgabe dieser Meldestelle betraut werden kann ein Dritter, der die notwendigen Befugnisse erhält, um Meldungen zu prüfen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit re@di – regional.digital wurde Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Finger von der Kanzlei Deubner & Kirchberg von der Stadt Ettlingen als unabhängiger Dritter damit beauftragt, die Aufgaben der Meldestelle wahrzunehmen. In seiner Rolle als Vertrauensanwalt steht Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Finger den Mitarbeitenden der Stadt Ettlingen bereits seit Jahren zur Korruptionsverhütung als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und verfügt über langjährige Expertise in der Praxis.

Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz können über untentstehende Kontatdaten gemacht werden.

Hausanschrift

Marktplatz 2
76275 Ettlingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Zuständigkeit

Als unabhängiger Dritter ist Herr Prof. Dr. Werner Finger von der Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg von der Stadt Ettlingen damit beauftragt, die Aufgaben der Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetz wahrzunehmen.

Persönlicher Kontakt

Herr RA Prof. Dr. Werner Finger

Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Gebäude Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg, Erzbergerstr. 113a, 76133 Karlsruhe

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Ettlingen