Das Europäische Parlament hat die EU-Whistleblower-Richtlinie erlassen, um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besser zu schützen. Dieses Hinweisgeberschutzgesetz gilt nicht nur für Unternehmen, es gilt auch für den öffentlichen Dienst.
Die aktiven wie auch die ehemaligen städtischen Beschäftigten, die eine Meldung von Verstößen oder Missständen bei einer eigens eingerichteten Meldestelle machen, sind durch diese Richtlinie vor Maßnahmen oder Repressalien geschützt, die ihnen ohne dieses Gesetz gegebenenfalls drohen könnten.
Wichtigster Punkt ist die Einrichtung einer Meldestelle, an die sich die Beschäftigten der Stadt, wie auch die ehemaligen Mitarbeiter der Verwaltung wenden können. Der Hinweis kann anonym erfolgen, sei es in schriftlicher Form oder über das Telefon oder eine andere Sprachübermittlung. Mit der Aufgabe dieser Meldestelle betraut werden kann ein Dritter, der die notwendigen Befugnisse erhält, um Meldungen zu prüfen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit re@di – regional.digital wurde Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Finger von der Kanzlei Deubner & Kirchberg von der Stadt Ettlingen als unabhängiger Dritter damit beauftragt, die Aufgaben der Meldestelle wahrzunehmen. In seiner Rolle als Vertrauensanwalt steht Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Finger den Mitarbeitenden der Stadt Ettlingen bereits seit Jahren zur Korruptionsverhütung als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und verfügt über langjährige Expertise in der Praxis.
Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz können über untentstehende Kontatdaten gemacht werden.