Leistungen

Gehwegschaden melden

Hinweise aus der Bevölkerung über bestehende Gehwegschäden

Zuständige Stelle

Stadtbauamt (Tiefbauabteilung)

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Die Meldung über einen Gehwegschaden wird vom Stadtbauamt (Tiefbauabteilung) entgegengenommen, geprüft und ggf. das Weitere veranlasst.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine Benennung des genauen Ortes hilfreich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Freigabevermerk

Stadt Ettlingen 08.11.2013