Schadensmelder in oder an städtischen Gebäuden
Dient der Meldung von Schäden in oder an städtischen Gebäuden durch Dritte (Nutzer, Mieter, Besucher, Passanten)
Zuständige Stelle
Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Schaden oder Mangel in oder an einem städtischen Gebäude
Verfahrensablauf
Sie möchten einen Schaden oder einen Mangel in oder an städtischen Gebäuden melden?
Der Schadensmelder ermöglicht es Ihnen, auf einfachste Art und Weise Kontakt zum Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft aufzunehmen, um diese schnell und einfach über Schäden jedweder Art in Kenntnis zu setzen. Die zuständigen Personen erhalten Ihren Hinweis und können dank Ihrer Mithilfe umgehend alles Weitere veranlassen.
Hierzu bitte folgende Schadensmeldung ausfüllen.
Unser Service-Telefon ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr -12:00 Uhr besetzt.
In dringenden Notfällen, außerhalb unserer Servicezeiten, erreichen Sie die 24 Stunden Rufbereitschaft unter 0172 7680227.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine möglichst genaue Benennung des Schadens und des Ortes hilfreich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Freigabevermerk
Stadt Ettlingen 08.11.2013