Bauanträge können nur noch digital eingereicht werden
Seit dem 1.1.2022 bietet die Ettlinger Baurechtsbehörde die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen. Nach zwei Jahren erfolgreicher Bearbeitung digitaler Anträge - von der Antragstellung bis zum fertiggestellten Bauvorhaben - wurde zum 1. Januar 2024 der Schritt zur ausschließlich digitalen Antragsbearbeitung gegangen.
Für Bauherren und Architekten gilt somit, dass seit dem 1. Januar 2024 Bauanträge digital eingereicht werden müssen. Das Einreichen von Bauanträgen in Papierform ist nicht mehr möglich.
Damit ist die Ettlinger Baurechtsbehörde ein Jahr früher dran, als es die Gesetzgebung vorsieht. Derzeit müssen Baurechtsbehörden von rechtlicher Seite lediglich die Möglichkeit bieten, Bauanträge digital anzunehmen. Die gesetzliche Pflicht zur digitalen Einreichung besteht erst ab dem 1.1.2025.
Die positive Resonanz und Begeisterung aller Verfahrensbeteiligten, den Bauherren, Architekten, Angrenzern und den am baurechtlichen Verfahren beteiligten Fachdienststellen hat die Baurechtsbehörde allerdings bestärkt, hier früher ausschließlich auf das digitale Baugenehmigungsverfahren umzustellen.
Informationen über das Wie des digitalen Bauantrags finden Sie unter Digitale Einreichung eines Bauantrags.
Ausblick:
Die Vorgehensweise zur Einreichung eines digitalen Bauantrags wird sich im Laufe des Jahres nochmals wandeln. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entwickelt aktuell das ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) - eine Gesamtlösung für alle Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg. Über diese Plattform soll künftig der Bauantrag eingereicht werden und die gesamte Kommunikation mit allen Verfahrensbeteiligten erfolgen. Das Ministerium plant im nächsten Jahr alle Baurechtsbehörden an das ViBa anzuschließen.
Hierüber wird zu gegebenem Zeitpunkt nochmals informiert.