Empfehlung Hebesatz für Grundsteuer B senken
Wegen der Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B gibt es bei der Nachtragshaushaltssatzung eine Änderung bei den Steuersätzen bedingt durch die Grundsteuerreform.
Während die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betreibe Grundsteuer A unverändert bleibt, wird die Grundsteuer B gesenkt von 380 auf 205 v.H. Derzeit liegt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B in Ettlingen für 2024 bei über 7,5 Millionen Euro. Einerseits, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Steuerpflichtigen abzufedern, empfiehlt die Verwaltung, den Hebesatz auf 205 v.H. zu senken und andererseits, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Für 2025 wird zwar ein Ertragsverlust von rund 397 000 Euro berechnet, die in den Folgejahren durch die Erhöhung auf dann 220 v.H. ausgeglichen wird. OB Arnold verhehlte nicht, dass die Kommunen den baden-württembergischen Sonderweg ausbaden müssen. Kämmerer Uwe Metzen skizzierte nochmals Ettlingens Vorgehensweise, um die Aufkommensneutralität zu erreichen und auch um es den Eigentümern leichter zu machen angesichts der gestiegenen Beiträge.
Aus den Reihen des Verwaltungsausschusses kam der Vorschlag, die Gewerbesteuer moderat zu heben und die Grundsteuer moderat zu senken. Dem entgegnete der OB, unserer Ettlinger Wirtschaft geht es gut, es sind kleine Mittelständler die für Arbeitsplätze sorgen und ihre Steuern zahlen. Überdies sei die Grundsteuer im Gegensatz zur Gewerbesteuer kalkulierbar. Mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen war die Empfehlung an den Gemeinderat.