Steuerverwaltung
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Grundsteuerreform
Derzeit befindet sich die Grundsteuererhebung in einem umfassenden Reformprozess, nachdem die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Bundesgesetzgeber hat im Herbst 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen, den Ländern dabei aber die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesgesetzliche Regelungen zu erlassen. Davon hat der Landtag von Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und am 04.11.2020 ein Landesgrundsteuergesetz beschlossen.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform in Ettlingen (Stand 13.02.2025):
1. Beschluss der Hebesätze:
- Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in Ettlingen wurden am 12.02.2025 durch den Gemeinderat in einer
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen und gelten rückwirkend zum 01.01.2025.
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 230 v.H. (unverändert) festgesetzt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 380 v.H. auf 185 v.H. gesenkt.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von 380 v.H. auf 390 v.H. erhöht.
2. Versand der Grundsteuerbescheide 2025:
- Die Bescheide werden voraussichtlich Anfang März 2025 versendet.
3. Wichtige Hinweise zur Zahlung:
- Daueraufträge prüfen: Es wird empfohlen, bestehende Daueraufträge zur Grundsteuer zu überprüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren, um zukünftige Probleme bei der Zahlung zu vermeiden.
- Zahlungsaussetzung: Die Zahlung der Grundsteuer ist zum 15. Februar 2025 auszusetzen, da es zu diesem Zeitpunkt keine
Fälligkeit geben wird.
- Sonderfälligkeit: Die erste Fälligkeit (15.02.) der Grundsteuerzahlung wird auf eine Sonderfälligkeit verschoben, voraussichtlich
Ende März 2025.
4. Beanstandungen des Messbetrags:
- Falls Sie Beanstandungen zu Ihrem Messbetrag haben, wird empfohlen, dieses Anliegen direkt mit dem Finanzamt Ettlingen zu
klären.
5. Telefon-Hotline und Online-Terminbuchung:
- Telefon-Hotline: Nach dem Versand der Bescheide wird eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zur Grundsteuer zu
beantworten. Die Telefon-Durchwahl wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
- Online-Terminbuchung: Zusätzlich wird eine Online-Terminbuchung zur Verfügung gestellt, um eine persönliche Beratung vor Ort
zu vereinbaren. Der Link dazu wird zeitnah bereitgestellt.
6. FAQ des Landes Baden-Württemberg:
- Weitere Informationen zur Grundsteuerreform können über ein FAQ des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link
abgerufen werden: Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Information zur Reform der Grundsteuer (PDF, 291 KB)
Flyer Grundsteuerreform vom Ministerium für Finanzen BW (PDF, 310 KB)
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (PDF, 442 KB)
Hundesteuersatzung (PDF, 144 KB)
Formular für die An- bzw. Abmeldung einer Hundehaltung (PDF, 114 KB)
Vergnügungssteuersatzung (PDF, 119 KB)
Formular für die Anmeldung von Spielgeräten in Spielhallen (PDF, 139 KB)
Formular für die Anmeldung von Spielgeräten außerhalb von Spielhallen (PDF, 138 KB)