Steuerverwaltung

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Grundsteuerreform

Derzeit befindet sich die Grundsteuererhebung in einem umfassenden Reformprozess, nachdem die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Bundesgesetzgeber hat im Herbst 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen, den Ländern dabei aber die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesgesetzliche Regelungen zu erlassen. Davon hat der Landtag von Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und am 04.11.2020 ein Landesgrundsteuergesetz beschlossen.

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform in Ettlingen (Stand 14.01.2025):

1.  Beschluss der Hebesätze:
      - Die Hebesätze für die Grundsteuer in Ettlingen werden voraussichtlich im Februar 2025 durch den Gemeinderat in einer
               Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.
2.  Versand der Grundsteuerbescheide 2025:
           - Nach dem Beschluss werden die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ca. Ende Februar/Anfang März 2025 versendet.
3.  Wichtige Hinweise zur Zahlung:
           - Daueraufträge prüfen: Es wird empfohlen, bestehende Daueraufträge zur Grundsteuer zu überprüfen und gegebenenfalls zu
              korrigieren, um zukünftige Probleme bei der Zahlung zu vermeiden.
           - Zahlungsaussetzung: Die Zahlung der Grundsteuer ist zum 15. Februar 2025 auszusetzen, da es zu diesem Zeitpunkt keine
             Fälligkeit geben wird.
           - Sonderfälligkeit: Die erste Fälligkeit (15.02.) der Grundsteuerzahlung wird auf eine Sonderfälligkeit verschoben, voraussichtlich
              Ende März 2025.
4.  Beanstandungen des Messbetrags:
           - Falls Sie Beanstandungen zu Ihrem Messbetrag haben, wird empfohlen, dieses Anliegen direkt mit dem Finanzamt Ettlingen zu
              klären.
5.  Telefon-Hotline und Online-Terminbuchung:
           - Telefon-Hotline: Nach dem Versand der Bescheide wird eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zur Grundsteuer zu
              beantworten. Die Telefon-Durchwahl wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
           - Online-Terminbuchung: Zusätzlich wird eine Online-Terminbuchung zur Verfügung gestellt, um eine persönliche Beratung vor Ort
              zu vereinbaren. Der Link dazu wird zeitnah bereitgestellt.
6.  FAQ des Landes Baden-Württemberg:
           - Weitere Informationen zur Grundsteuerreform können über ein FAQ des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link
              abgerufen werden: Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Information zur Reform der Grundsteuer (PDF, 291 KB)
Flyer Grundsteuerreform vom Ministerium für Finanzen BW (PDF, 310 KB)

Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und  Gewerbesteuer (PDF, 442 KB)

Hundesteuersatzung (PDF, 144 KB)
Formular für die An- bzw. Abmeldung einer Hundehaltung (PDF, 114 KB)

Vergnügungssteuersatzung (PDF, 119 KB)
Formular für die Anmeldung von Spielgeräten in Spielhallen (PDF, 139 KB)
Formular für die Anmeldung von Spielgeräten außerhalb von Spielhallen (PDF, 138 KB)