Infos zur 21. Bundestagswahl

Ein weißes Blatt mit einem Kreuz auf einem Kreis, Symbolbild für die Wahl

Versand der Briefwahlunterlagen


Wichtige Information:
Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt haben und es wurden Ihnen bislang noch keine Briefwahlunterlagen zugestellt, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Briefwahlbüro Kontakt auf. Bis Samstag, 22. Februar , 12 Uhr, kann ggf. noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen hat ab dem 10. Februar begonnen. Bitte beachten Sie den verkürzten Zeitraum zur Beantragung von Briefwahlunterlagen durch die vorgezogene Bundestagswahl.

Das Wahlamt empfiehlt, Briefwahl persönlich im Briefwahlbüro, 1. OG rechts, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, zu beantragen und noch vor Ort Ihr Wahlrecht auszuüben. Hierfür stehen Ihnen Wahlkabinen und Urnen zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro im 1. OG rechts, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, hat folgende Öffnungszeiten:
Mo + Di           8 – 16 Uhr
Mi                    7 – 12 Uhr
Do                   8 – 18 Uhr
Fr                    8 – 15 Uhr

Rote Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 23.2.2025 – 18 Uhr bei der Stadt Ettlingen eingehen. Bitte beachten Sie diese Frist auch in Verbindung mit möglichen Versandzeiten durch die Deutsche Post. Bei einer zu späten Aufgabe der Wahlbriefe bei der Deutschen Post ist eine zeitgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet!

Das Wahlamt empfiehlt, die roten Wahlbriefe nach Möglichkeit persönlich in den Briefkasten des Rathauses am Marktplatz, Marktplatz 2 oder in den Briefkasten im Rathaus Albarkaden, Schillerstr. 7-9, einzuwerfen.

Briefwahl für die Bundestagswahl beantragen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
 

1. Wahlscheinantrag per Internet
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf der Internetseite www.ettlingen.de/briefwahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

2. Wahlscheinantrag per QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt.

3. Wahlscheinantrag per E-Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich die für Sie personalisierten Wahlscheine beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 21.2.2025 um 15 Uhr (spätester Eingangszeitpunkt beim Wahlamt).

Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 23.02.2025, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 22.2.2025, von 9 bis 12 Uhr, und am Wahltag, Sonntag, 23.2.2025, von 8 bis 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzugeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07243 101-298; E-Mail: briefwahl@ettlingen.de.

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 werden am 23. Februar, ab 18 Uhr, im Bürgersaal im Rathaus, Marktplatz 2, präsentiert. Die Zwischenergebnisse sowie das Endergebnis aus Ettlingen werden am Wahlabend ebenfalls andauernd aktualisiert auf www.ettlingen.de/wahlen veröffentlicht.

Versand ins Ausland und Rücksendung
Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt Ettlingen auch in das Ausland versendet. Es ist zu beachten, ob eine rechtzeitige Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden kann. Bitte deshalb evtl. längere Laufzeiten internationaler Briefe im Augen haben.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) teilte mit, dass Wahlberechtigte im Ausland (auch im Urlaubsfall) den amtlichen Kurierweg für die Briefwahl nutzen können. Voraussetzung hierfür ist, dass Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung mit der jeweiligen Auslandsvertretung abgesprochen haben. Eine Liste der teilnehmenden Länder und Städte ist auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin ) verfügbar.

Kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand können für den Briefwahlversand unter Umständen schneller als die Nutzung des amtliche Kurierwegs sein, die Kosten werden jedoch nicht übernommen. Die Entscheidung und Verantwortung liegen ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
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Zustellung der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden ab dem 13. Januar an die Wählerinnen und Wähler zugestellt. Wer bis zum 27. Januar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch (07243/101-298) oder per E-Mail (wahlamt@ettlingen.de) an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.