Schülerbeförderung
Allgemein
Für Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigte besteht die Möglichkeit, im Schulsekretariat der entsprechenden Schule eine Schülerfahrkarte zu beantragen. Dies erfolgt seit 01.03.2023 in der Regel als JugendticketBW-Jahresabo. Das JugendticketBW kostet einheitlich in Baden-Württemberg 365,00 € im Jahr bzw. 30,42 € pro Monat und wird in 12 Monatsraten abgebucht. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Schulsekretariat der Schulen.
Das KVV JugendticketBW wurde zum 1. Dezember zu einem vergünstigten Deutschlandticket (D-Ticket JugendBW). Für 365,00 € im Jahr können Schüler*innen aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen.
Der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW) soll so einfach wie möglich erfolgen. Wer bisher ein KVV JugendticketBW hat, muss nichts unternehmen. Alle Abonent*innen werden automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Bis Ende November erhalten alle Abonent*innen die neue Fahrkarte in Form einer Chip-Karte oder eine Bescheinigung des KVV. Ab dem 1. Dezember 2023 wird das KVV JugendticketBW dann nahtlos durch das neue D-Ticket JugendBW ersetzt. Für einen Euro pro Tag können junge Menschen dann nicht nur in ganz Baden-Württemberg mit Bus und Bahn fahren, sondern deutschlandweit.
Für die Monatsfahrkarten erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss (§ 6 SBkE). Diese sowie weitere Kostenregelungen sind in der "Satzung des Landkreises Karlsruhe über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBkE)" geregelt. Die Satzung sowie die erforderlichen Anträge finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe.
Befreiung ab dem dritten Kind/Erlass der Schülerbeförderungskosten
Für Eltern/Erziehungsberechtigten von mindestens drei schulpflichtigen zuschussberechtigten Kindern ist es wichtig zu wissen, dass das jüngste Kind/die jüngsten Kinder unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag von den Beförderungskosten befreit werden kann/können (§ 7 SBkE). Ebenso können die Schülerbeförderungskosten auf Antrag in besonderen Härtefällen erlassen werden (§ 8 SBkE).
Antrag auf Befreiung ab dem 3. Kind
Schulfahrdienst
In besonderen Fällen kann für die Schülerbeförderung ein Schulfahrdienst eingerichtet werden. Dies erfolgt beispielsweise bei der Beförderung der Grundschulförderklasse an der Pestalozzischule. Die Schüler/innen kommen hier oft nicht nur aus Ettlingen und den Ettlinger Ortsteilen, sondern auch aus umliegenden Gemeinden wie Waldbronn und Karlsbad. Um für die noch sehr jungen Verkehrsteilnehmer/innen einen sicheren Schulweg zu gewährleisten, werden die Kinder an Sammelhaltestellen nahe dem Wohnhaus abgeholt und nach Schulschluss wieder dort abgesetzt.
Für behinderte Schüler/innen, die den Schulweg nicht selbst oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten erreichen können, wird ebenfalls auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten ein Schulfahrdienst eingerichtet. Der/Die Schüler/innen wird in der Regel durch ein beauftragtes Taxiunternehmen nach Stundenplanabsprache am Wohnhaus abgeholt und nach Schulschluss wieder dort abgesetzt.
Haben Sie Fragen zur Schülerbeförderung? Die Mitarbeiter/innen der Schulsekretariate sowie das Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, Schillerstraße 7 - 9, 76275 Ettlingen, Telefon: 07243 101-862, Fax: 07243 101-263, E-Mail: bjfs@ettlingen.de helfen Ihnen gerne weiter.