Schülerbeförderung

Allgemein

Für Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigte besteht die Möglichkeit, im Schulsekretariat der entsprechenden Schule eine Schülerfahrkarte zu beantragen. Dies erfolgt seit 01.03.2023 in der Regel als JugendticketBW-Jahresabo. Das JugendticketBW kostet einheitlich in Baden-Württemberg 365,00 € im Jahr bzw. 30,42 € pro Monat und wird in 12 Monatsraten abgebucht. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Schulsekretariat der Schulen.

Das KVV JugendticketBW wurde  zum 1. Dezember zu einem vergünstigten Deutschlandticket (D-Ticket JugendBW). Für 365,00 € im Jahr können Schüler*innen aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen.

Der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschland-Ticket (D-Ticket JugendBW) soll so einfach wie möglich erfolgen. Wer bisher ein KVV JugendticketBW hat, muss nichts unternehmen. Alle Abonent*innen werden automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Bis Ende November erhalten alle Abonent*innen die neue Fahrkarte in Form einer Chip-Karte oder eine Bescheinigung des KVV. Ab dem 1. Dezember 2023 wird das KVV JugendticketBW dann nahtlos durch das neue D-Ticket JugendBW ersetzt. Für einen Euro pro Tag können junge Menschen dann nicht nur in ganz Baden-Württemberg mit Bus und Bahn fahren, sondern deutschlandweit.

Für die Monatsfahrkarten erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss (§ 6 SBkE). Diese sowie weitere Kostenregelungen sind in der "Satzung des Landkreises Karlsruhe über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBkE)" geregelt. Die Satzung sowie die erforderlichen Anträge finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe.

Befreiung ab dem dritten Kind/Erlass der Schülerbeförderungskosten

Für Eltern/Erziehungsberechtigten von mindestens drei schulpflichtigen zuschussberechtigten Kindern ist es wichtig zu wissen, dass das jüngste Kind/die jüngsten Kinder unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag von den Beförderungskosten befreit werden kann/können (§ 7 SBkE). Ebenso können die Schülerbeförderungskosten auf Antrag in besonderen Härtefällen erlassen werden (§ 8 SBkE).

Antrag auf Befreiung ab dem 3. Kind

Schulfahrdienst

In besonderen Fällen kann für die Schülerbeförderung ein Schulfahrdienst eingerichtet werden. Dies erfolgt beispielsweise bei der Beförderung der Grundschulförderklasse an der Pestalozzischule. Die Schüler/innen kommen hier oft nicht nur aus Ettlingen und den Ettlinger Ortsteilen, sondern auch aus umliegenden Gemeinden wie Waldbronn und Karlsbad. Um für die noch sehr jungen Verkehrsteilnehmer/innen einen sicheren Schulweg zu gewährleisten, werden die Kinder an Sammelhaltestellen nahe dem Wohnhaus abgeholt und nach Schulschluss wieder dort abgesetzt.

Für behinderte Schüler/innen, die den Schulweg nicht selbst oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten erreichen können, wird ebenfalls auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten ein Schulfahrdienst eingerichtet. Der/Die Schüler/innen wird in der Regel durch ein beauftragtes Taxiunternehmen nach Stundenplanabsprache am Wohnhaus abgeholt und nach Schulschluss wieder dort abgesetzt.

Haben Sie Fragen zur Schülerbeförderung? Die Mitarbeiter/innen der Schulsekretariate sowie das Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, Schillerstraße 7 - 9, 76275 Ettlingen, Telefon: 07243 101-862, Fax: 07243 101-263, E-Mail: bjfs@ettlingen.de helfen Ihnen gerne weiter.

schwarze Tafel mit weißer Kreideaufschrift "learning schooling"

Schulangebot

Schulen in städtischer Trägerschaft, des Landkreises, Privatschulen, sonstige Schulen

Schulangebot

drei Bücher und eine Sonnenbrille liegen auf einem Tisch am Strand

Schulferien

Hier finden Sie eine Übersicht über die Festlegung der Schulferien in Baden-Württemberg

Schulferien

Zwei Straßenschilder mit der Aufschrift "one way" zeigen in unterschiedliche Richtungen

Schulwegpläne

Machen Sie sich vertraut mit dem Schulweg Ihres Kindes und wie dieser am sichersten gemeistert wird

Schulwegpläne

eine Gruppe von Schulanfänger läuft gesammelt über die Straße

Anmeldung Schulanfänger

Informationen zu den Terminen und den weiteren Rahmenbedingungen für die Einschulung Ihres Kindes

Anmeldung Schulanfänger

Farbpinsel mit Acrylfarben im Hintergrund

Europäischer Wettbewerb

Informationen über die Zielsetzung, Themen und Anmeldemöglichkeit des Wettbewerbs

Europäischer Wettbewerb

Schulkindbetreuung

An allen Ettlinger Grundschulen: Verlässliche Grundschule VG (7.30 Uhr - 13.30 Uhr) Verlässliche Grundschule erweitert (bis 14.00 Uhr mit Essen) An allen Grundschulen gibt Ganztagesbetreuung: 
Horte an den Grundschulen der Kernstadt (7.00 Uhr - 17.30 Uhr) 
Flexible Nachmittagsbetreuung in den Ortsteilen (7.30 Uhr - 16.30 Uhr). 
An der Pestalozzischule: Ganztagesgrundschule (Mo-Do 7.45 Uhr – 15.45 Uhr, Fr 7.45 Uhr – 12.05 Uhr) und hierzu ergänzende Randzeitenbetreuung (Mo – Fr 7.00 Uhr - bis 17.30 Uhr). 


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